HR-Tool für Schweizer KMU · im Aufbau
Du führst den Betrieb. Die Papiere bereiten wir vor.
In unserer Testumgebung bereitet imploya Arbeitsvertrag, Kündigung, Zeugnis, Kranken- und Unfallmeldung als Entwurf vor. Du prüfst und unterschreibst. Bei heiklen Fällen soll dir Corina per Video weiterhelfen.

So funktioniert's
Ausschnitte aus der Testumgebung
Bon 01Fall wählen
Du sagst, was ansteht.
Bon 02Fragen
Du beantwortest ein paar Fragen.
Bon 03Prüfen
Du prüfst und unterschreibst. Auf Wunsch soll Corina vorher drüberschauen. Das ist geplant und noch nicht buchbar.
Namen durch Beispiele ersetzt. imploya gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung.
Funktionen
Das steckt in der Testumgebung


Menüs der Testumgebung, Stand 11.10.2026. Nicht alles davon ist beim Teststart dabei. Was läuft, sagen wir dir vorher.

Wer dahintersteht
Corina Seltenreich
Dipl. Hotelière-Gastronomin HF und HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis
Du kennst deinen Betrieb, ich kenne mich mit HR aus.
Heikle Fälle sollen bei mir landen: beim Corina-Check zum Vertrag oder wenn du im Gespräch mit Emily auf «An Corina weiterleiten» tippst.
Beratung per Video
Frag mich direkt
Geplant sind 10 oder 20 Minuten im Videocall. Du buchst den Termin direkt in imploya, ich gebe dir eine erste Einschätzung zu deiner Situation. Ab wann das möglich ist, sagen wir dir vor dem Start.

Ein Vorgeschmack
Frag Emily
Tipp eine Frage an. So soll Emily antworten: in normalen Worten, mit Beleg, und bei Heiklem mit dem Rat, eine Fachperson beizuziehen.
So sähe ein Gespräch mit Emily aus.
Muss ich meinen Mitarbeitenden ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Ja. Am Ende des Arbeitsverhältnisses stellst du auf Verlangen ein Arbeitszeugnis aus. Auch während der Anstellung hat jede Person jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Beide äussern sich zu Art und Dauer der Anstellung sowie zu Leistung und Verhalten. Möchte die Person nur eine Bestätigung, beschränkt sich diese auf Art und Dauer.
Quelle: OR Art. 330a
Darf ich jemandem kündigen, der krank ist?
Nach der Probezeit darfst du nicht kündigen, solange jemand ohne eigenes Verschulden wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise nicht arbeiten kann: im 1. Dienstjahr 30 Tage, im 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage, ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage. Eine Kündigung, die du in dieser Zeit aussprichst, ist nichtig. Hast du schon vorher gekündigt, steht die Kündigungsfrist still und läuft nach der Sperrfrist weiter. In der Probezeit gibt es diesen Schutz nicht.
Quelle: OR Art. 336c
Wie lange darf die Probezeit höchstens dauern?
Die Probezeit darf höchstens drei Monate dauern. Eine längere Vereinbarung ist unzulässig.
Quelle: OR Art. 335b Abs. 2
Beispiel. Emily ist eine digitale Assistentin, kein Mensch. Die Antworten hier sind vorformuliert und nicht live erzeugt. Sie sind keine Rechtsberatung und gelten nicht automatisch für deinen Fall. Die Antworten stützen sich auf das Obligationenrecht. Ein Gesamtarbeitsvertrag wie der L-GAV kann anderes regeln. Dein Klick auf eine Frage wird nicht an uns gesendet. Stand der Angaben: 14. Oktober 2026.
Fragen zu imploya? Schreib unsNoch im Aufbau
imploya ist noch nicht erhältlich
Wir bauen imploya gerade fertig. Eine Warteliste gibt es noch nicht. Wenn du Fragen hast oder mehr wissen möchtest, schreib uns direkt an hallo@imploya.ch.
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Noch Fragen
Häufige Fragen
Wann startet imploya?
Das steht noch nicht fest. Wir sagen es hier, sobald es so weit ist. imploya ist noch nicht erhältlich.
Was kostet es?
Preise nennen wir dir, bevor du etwas bestellen oder bezahlen kannst. Heute kannst du noch nichts bestellen.
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Diese Seite hat kein Formular, keine Cookies und kein Tracking. Der Hoster, Infomaniak in der Schweiz, speichert technische Zugriffsdaten (10 Tage). Schreibst du uns eine Mail, bearbeiten wir sie nur für die Antwort. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
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